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Mag. Elisabeth Kendler

Steuerberaterin

Branchenschwerpunkte

  • Verlage und Medienunternehmen
  • Dienstleistungsunternehmen, Vertriebstunternehmen
  • Bauunternehmen
  • Natürliche Personen (insbesondere Ärzte und Künstler)

Beratungsschwerpunkte

  • Umsatzsteuer
  • Konzernsteuerrecht
  • Verrechnungspreise (Dokumentation)
  • Internationales Steuerrecht

Publikationen

Kendler, Elisabeth (2018): Handel mit Kunstfotografien unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz von 13 %, Medien und Recht, Heft 6, 298-299.

Kendler, Elisabeth/Reinold, Hartwig (2018): Die Kopiervergütung im Umsatzssteuerrecht, Medien und Recht, Heft 4, 189-191.

Kendler, Elisabeth/Gattringer, Christian (2018): Gratis-ePaper einer Zeitung als umsatzsteuerliche Nebenleistung, Medien und Recht, Heft 2, 53-56.

Umsatzsteuer bei gleichzeitigem Print- und ePaper-Abonnement

In einem für Medienunternehmen bedeutenden Erkenntnis hat das Bundesfinanzgericht (31.8.2017, RV/3100837/2015) entschieden, dass ein Zugang zur Online-Version einer Tageszeitung (ePaper), der Print-Abonnenten unentgeltlich gewährt wird, umsatzsteuerlich das Schicksal der Hauptleistung teilt. Somit kommt der reduzierte Steuersatz von 10% zur Anwendung. Eine Aufteilung des Entgelts für das Print-Abonnement ist nicht notwendig.

Inländische Betriebsstätte durch „Home Office“?

Das österreichische Finanzministerium (BMF) hat in einer Anfragebeantwortung im Rahmen des Express Antwort Service (EAS) näher präzisiert, unter welchen Umständen die Tätigkeit eines inländischen Mitarbeiters an seinem inländischen Wohnsitz im Rahmen eines „Home Office“ für seinen ausländischen Arbeitgeber zum Vorliegen einer inländischen Betriebsstätte führen kann (EAS 3392).

Augenlaseroperation: Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung?

Für die Aufnahme in den Polizeidienst musste sich F einer Gesundheitsuntersuchung unterziehen. Aufgrund der festgestellten Fehlsichtigkeit (links und rechts -1,75 Dioptrien) wurde F für den Polizeidienst als nicht geeignet beurteilt. Vom untersuchenden Polizeiarzt wurde F mitgeteilt, dass durch eine Augenlaseroperation die Eignung für den Polizeidienst erreicht werden könnte. Nach erfolgter Augenlaseroperat...ion wurde F in den Polizeidienst aufgenommen. In der Arbeitnehmerveranlagung beantragte F die durch die Operation verursachten Aufwendungen einkünftemindernd als Werbungskosten zu berücksichtigen. Werbungskosten sind „Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen“. Das Finanzamt verwehrte den Abzug als Werbungskosten, sondern setzte die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung an. Letztendlich landete der Fall vor dem Bundesfinanzgericht.